Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Globall-Matee und ihren Kunden für alle Architektur- und Beratungsleistungen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Globall-Matee (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Architektur- und Beratungsleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Der Auftragnehmer widerspricht hiermit allen entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
§ 2 Vertragspartner
Auftragnehmer:
Globall-Matee
Unter den Linden 77
10117 Berlin, Deutschland
Kontakt:
Telefon: +49 30 2094 4000
E-Mail: [email protected]
§ 3 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt Architektur- und Beratungsleistungen nach den Regeln der Technik und den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem Vertrag.
Die Leistungen umfassen insbesondere:
- Bauberatung und Projektentwicklung
- Architekturplanung und -entwurf
- Genehmigungsplanung
- Bauleitung und Bauüberwachung
- Beratung zu nachhaltigem Bauen
- Denkmalschutz-Beratung
§ 4 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Kostenvoranschläge und Angebote sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) in der jeweils gültigen Fassung oder nach gesonderter Vereinbarung.
Zahlungsbedingungen:
- Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig
- Bei Verzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet
- Abschlagszahlungen können entsprechend dem Leistungsfortschritt vereinbart werden
- Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer die Leistung einstellen
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Informationen und Genehmigungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere:
- Grundstücks- und Bestandsunterlagen
- Baurechtliche Auflagen und Genehmigungen
- Angaben zu besonderen Anforderungen
- Zugang zum Grundstück und zu bestehenden Gebäuden
- Rechtzeitige Entscheidungen bei Planungsalternativen
§ 7 Termine und Fristen
Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vereinbarte Termine zu verschieben, wenn:
- Der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt
- Höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände eintreten
- Nachträgliche Änderungen der Planung erforderlich werden
- Behördliche Genehmigungen verzögert werden
§ 8 Änderungen und Zusatzleistungen
Änderungen des ursprünglichen Auftrags bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Zusatzleistungen werden nach Aufwand oder nach gesonderter Vereinbarung vergütet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mehrkosten für Zusatzleistungen gesondert in Rechnung zu stellen, wenn diese durch:
- Änderungswünsche des Auftraggebers
- Unvorhersehbare Umstände
- Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen
entstehen.
§ 9 Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Verjährung:
- Planungsleistungen: 5 Jahre ab Abnahme
- Überwachungsleistungen: 5 Jahre ab Abnahme der überwachten Leistung
- Sonstige Leistungen: 2 Jahre ab Abnahme
§ 10 Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
Haftungshöchstsumme:
- Planungsleistungen: 250.000 Euro je Schadensfall
- Überwachungsleistungen: 1.000.000 Euro je Schadensfall
- Beratungsleistungen: 100.000 Euro je Schadensfall
§ 11 Versicherung
Der Auftragnehmer unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 2.500.000 Euro je Versicherungsfall. Auf Verlangen wird der Nachweis der Versicherung vorgelegt.
§ 12 Urheberrecht
Der Auftragnehmer behält sich alle Urheberrechte an den von ihm erstellten Planungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen vor. Eine Verwertung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.
Der Auftraggeber erhält das Recht zur Nutzung der Planungsunterlagen für den vereinbarten Zweck. Eine Änderung oder Weiterverwendung für andere Projekte ist nicht gestattet.
§ 13 Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 14 Kündigung
Beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bei Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen nach dem Bearbeitungsstand zu vergüten. Nicht verwertbare Planungsleistungen sind vollständig zu vergüten.
§ 15 Abtretung und Aufrechnung
Die Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag ist nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig.
Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 16 Streitbeilegung
Bei Streitigkeiten ist zunächst eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Falls erforderlich, wird ein Mediationsverfahren empfohlen.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht am Sitz des Auftragnehmers zuständig.
§ 17 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.